Organisatorisches & Terminvereinbarung
Physiotherapeut Andreas Rieder
0699 17215674
Praxis:
Kapuzinergasse 6, 3340 Waidhofen an der Ybbs
im RIZ (neben Kinoparkplatz), barrierefrei erreichbar
Parkmöglichkeiten:
- Kurzparkzone 90 min, beim Jugendzentrum Bagger in der Kapuzinergasse
- Kinoparkplatz, gebührenpflichtig: € 2,- für 4 Stunden
- Behindertenparkplatz, direkt neben der Eingangstüre
Zur Vereinbarung eines Termins bzw. für weitere Informationen erreichen Sie mich jederzeit per Telefon oder E-Mail .
Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihre Anrufe während der Therapiezeiten nicht persönlich entgegen nehmen kann. Wenn Sie auf meiner Sprachbox Ihren Namen sowie Ihre Telefonnummer hinterlassen, rufe ich Sie ehest möglich zurück.
Therapiezeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
11:00 – 18:30
08:00 – 16:30
–
10:00 – 18:30
08:00 – 14:30
… oder nach telefonischer Vereinbarung
Therapievoraussetzung
Ärztliche Überweisung Ihres Hausarztes oder eines Facharztes
(Ausnahme: prophylaktische, physiotherapeutischen Betreuung)
Auf Ihrer Überweisung sollte die ärztliche Diagnose und die Art der Behandlung (z.B.: 10 mal physiotherapeutische Behandlung/Einzelheilgymnastik 45 min) vermerkt sein.
Sind Sie bei der SVS versichert, muss die ärztliche Überweisung zur Bewilligung an Ihre Krankenkasse geschickt werden. Diesen Vorgang übernehme ich gerne für Sie. ÖGK und BVAEB haben die Bewilligungspflicht zur Zeit ausgesetzt (Stand 2024).
In der ersten Therapieeinheit benötigen Sie …
- Verordnungsschein (ausgenommen prophylaktische, physiotherapeutische Anwendungen)
- bequeme Bekleidung
- ein Bade- oder Leintuch
- wenn vorhanden: aktuelle Befunde wie z.B.: Röntgen, MRT,...
Kosten und Kostenrückerstattung
Physiotherapeutische Behandlung/Einzelheilgymnastik 45 min:
Tarif pro Einheit: € 96,- bei Serienbeginn nach 01.01.2025
€ 93,- bei Serienbeginn vor 01.01.2025
Nachträglicher Rückerstattung, je nach Krankenkasse: z.B.: ÖGK, BVAEB ca. € 44,- und SVS € 39,- / Einheit. (Stand 1.1.2024)
Einige private Zusatzversicherungen/Unfallversicherungen begleichen die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse rückerstatteten Kosten. Bitte setzen Sie sich dafür mit Ihrer Versicherungsvertretung in Verbindung.